| |
 |
| |
Im Ehe- und Familienrecht wird der Notar in erster
Linie bei der Beurkundung von
Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
tätig. Insbesondere vor einer
Eheschließung ist eine
Beratung über das gesetzliche Eherecht und die Möglichkeiten,
es durch Vereinbarung zu ändern, empfehlenswert. Dabei gibt
der Notar den Beteiligten
über die Möglichkeiten der
Vereinbarung der Gütertrennung, der Modifizierung des ge-
setzlichen
Güterstandes sowie der Regelung von Unterhalt und Versorgungsausgleich
Auskunft. Zudem macht er auf die vielfältigen Wechselwirkungen
des Familienrechts mit
anderen Rechtsgebieten (Erbrecht, Gesellschaftsrecht)
aufmerksam. Auch auf haftungs-
rechtliche Aspekte weist er hin.
Schließlich kann der Notar als neutraler Berater in einem
etwaigen Scheidungsverfahren
zwischen den Ehegatten vermitteln
und mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu einer
einvernehmlichen
und kostengünstigen Regelung von Trennung und Scheidung
beitragen.
Verbunden werden solche Vereinbarungen häufig mit der Übertragung
gemeinsamen
Grundbesitzes auf einen Ehegatten gegen Freistellung
des übertragenden Ehegatten
von gemeinsamen Verbindlichkeiten.
Wünschen die Beteiligten den Abschluß eines Lebenspartnerschaftsvertrags oder eines
Partnerschaftsvertrags für die nichteheliche Lebensgemeinschaft,
so bietet der Notar
auch hierzu eine individuelle Beratung an.
|