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  Ehe & Familie
 

Im Ehe- und Familienrecht wird der Notar in erster Linie bei der Beurkundung von
Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen tätig. Insbesondere vor einer
Eheschließung ist eine Beratung über das gesetzliche Eherecht und die Möglichkeiten,
es durch Vereinbarung zu ändern, empfehlenswert. Dabei gibt der Notar den Beteiligten
über die Möglichkeiten der Vereinbarung der Gütertrennung, der Modifizierung des ge-
setzlichen Güterstandes sowie der Regelung von Unterhalt und Versorgungsausgleich
Auskunft. Zudem macht er auf die vielfältigen Wechselwirkungen des Familienrechts mit
anderen Rechtsgebieten (Erbrecht, Gesellschaftsrecht) aufmerksam. Auch auf haftungs-
rechtliche Aspekte weist er hin.

Schließlich kann der Notar als neutraler Berater in einem etwaigen Scheidungsverfahren
zwischen den Ehegatten vermitteln und mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu einer
einvernehmlichen und kostengünstigen Regelung von Trennung und Scheidung beitragen.
Verbunden werden solche Vereinbarungen häufig mit der Übertragung gemeinsamen
Grundbesitzes auf einen Ehegatten gegen Freistellung des übertragenden Ehegatten
von gemeinsamen Verbindlichkeiten.

Wünschen die Beteiligten den Abschluß eines Lebenspartnerschaftsvertrags oder eines
Partnerschaftsvertrags für die nichteheliche Lebensgemeinschaft, so bietet der Notar
auch hierzu eine individuelle Beratung an.