HOME
NOTARIAT
TÄTIGKEITEN
LINKS
   
 





  Erben & Schenken
 

Der vorsorgenden Beratung und Gestaltung im Erbrecht durch den Notar kommt große
Bedeutung zu. Hierbei hat er nicht nur die steuerrechtlichen Aspekte der Verfügungen in
Testamenten und Erbverträgen im Blick, sondern vor allem zivilrechtliche und familiäre
Gesichtspunkte, wie etwa die Versorgung von Angehörigen, das Vermeiden von Streitig-
keiten zwischen den Erben sowie die mögliche Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen.

Der Rat des Notars kann folgenschwere Fehler verhindern. So gilt es zu beachten, daß
die gesetzliche Erbfolge häufig zu unerwünschten Konsequenzen führt. Hinterläßt z.B.
ein verstorbener Ehegatte Kinder, so kann der überlebende Ehegatte nur mit deren Ein-
vernehmen über das gemeinsame Vermögen verfügen. Bei Minderjährigkeit der Kinder
bedarf es zudem der Mitwirkung des Familien- oder Vormundschaftsgerichts. Sind die
Ehegatten kinderlos, erben neben dem überlebenden Ehegatten auch die Eltern des
Erblassers oder dessen Geschwister. Bei privatschriftlichen Verfügungen werden häufig
die Unterschiede zwischen Erbeinsetzung und Vermächtniszuwendung verkannt.

Notarielle Testamente und Erbverträge haben den großen Vorteil, daß im Erbfall kein
kostenpflichtiger Erbschein mehr benötigt wird.

Neben der vorbereitenden erbrechtlichen Beratung steht der Notar auch nach Eintritt
eines Erbfalles zur Regelung der Nachlaßangelegenheiten zur Verfügung. Dies gilt
insbesondere für die Anträge auf Erteilung von Erbscheinen, die Durchführung von
Erbauseinandersetzungen sowie die Beglaubigung von Erbausschlagungen.

Zunehmende Bedeutung hat - vor allem unter steuerlichen und sozialrechtlichen Ge-
sichtspunkten - die Nachlaßplanung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, z.B.
durch lebzeitige Übertragung von Grundbesitz auf die Kinder. Der Notar berät die Be-
teiligten insbesondere, wie die Veräußerer gesichert werden können (Wohn-, Nieß-
brauchs- und Rückforderungsrechte) und welche Konsequenzen eine Übertragung für Pflichtteilsrechte der anderen Kinder hat.