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  Tätigkeiten
 

Der Notar wird überall dort tätig, wo neutraler und kompetenter juristischer Rat
sowie rechtliche Absicherung erforderlich sind - also insbesondere bei persönlich
und wirtschaftlich bedeutsamen Rechtsgeschäften.

Als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes berät und betreut der Notar alle an
einem Rechtsgeschäft beteiligten Personen unparteiisch. Er klärt den Sachverhalt,
ermittelt die Ziele und Wünsche der Beteiligten, belehrt über mögliche Risiken und
stellt sicher, daß unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden. Mit klaren Formu-
lierungen und ausgewogenen Regelungen sorgt er bereits im Vorfeld dafür, daß
später unliebsame Überraschungen vermieden werden.

Notarielle Urkunden beweisen noch nach Jahrzehnten rechtsgültig die getroffenen
Vereinbarungen und die Identität der Beteiligten. Staatliche Register (Grundbuchamt,
Handelsregister, Vereinsregister) verlassen sich bei ihren Eintragungen auf die
Richtigkeit der Urkunde des Notars.

Jeder Notar darf nur innerhalb seines Amtsbezirkes beraten und beurkunden. Dennoch
kann jeder Bürger den Notar frei wählen und sich auch an einen auswärtigen Notar
wenden. Für seine Tätigkeit erhebt der Notar wie ein Gericht die gesetzlich festgelegten
Gebühren. Ihre Höhe richtet sich nach der Bedeutung und dem Wert des Geschäfts.