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Der Notar wird überall dort tätig, wo
neutraler und kompetenter juristischer Rat
sowie rechtliche Absicherung erforderlich
sind - also insbesondere bei persönlich
und wirtschaftlich
bedeutsamen Rechtsgeschäften.
Als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes
berät und betreut der Notar alle an
einem Rechtsgeschäft
beteiligten Personen unparteiisch. Er klärt den Sachverhalt,
ermittelt die Ziele und Wünsche der Beteiligten, belehrt über
mögliche Risiken und
stellt sicher, daß unerfahrene
Beteiligte nicht benachteiligt werden. Mit klaren Formu-
lierungen
und ausgewogenen Regelungen sorgt er bereits im Vorfeld dafür,
daß
später unliebsame Überraschungen vermieden
werden.
Notarielle Urkunden beweisen noch nach Jahrzehnten rechtsgültig
die getroffenen
Vereinbarungen und die Identität der Beteiligten.
Staatliche Register (Grundbuchamt,
Handelsregister, Vereinsregister)
verlassen sich bei ihren Eintragungen auf die
Richtigkeit der Urkunde
des Notars.
Jeder Notar darf nur innerhalb seines Amtsbezirkes beraten und
beurkunden. Dennoch
kann jeder Bürger den Notar frei wählen
und sich auch an einen auswärtigen Notar
wenden. Für
seine Tätigkeit erhebt der Notar wie ein Gericht die gesetzlich
festgelegten
Gebühren. Ihre Höhe richtet sich nach der
Bedeutung und dem Wert des Geschäfts.
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