Unternehmen

Wahl der richtigen Unternehmensform, Beurkundung von Anteilskaufverträgen sowie Betreuung von änderungen der Geschäftsführung

Bei der Gründung und Führung eines Unternehmens sind höchst unterschiedliche rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Der Notar ist auf diesem Gebiet unerläßlicher kompetenter Berater. Fast alle Vorgänge bedürfen notarieller Urkunden.


Bei der Gründung eines Unternehmens ist zunächst zu entscheiden, welche Rechtsform es haben soll (Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft). Auch später, bei der Führung, Veräußerung oder Umwandlung eines Unternehmens (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel) sowie bei einer möglichen Liquidation ist notarieller Rat - abgesehen von der Beglaubigungs- und Beurkundungsbedürftigkeit vieler Vorgänge - hilfreich. Durch den elektronischen Rechtsverkehr mit den Amtsgerichten können Handelsregisteranmeldungen unverzüglich eingereicht werden.

Besonders wichtig ist die notarielle Betreuung bei der Weitergabe von Unternehmen an die nächste Generation. Dort ist neben steuerlichen Aspekten insbesondere zu beachten, wie einerseits die übergebende Generation gesichert, andererseits aber der übernehmenden Generation eine eigenverantwortliche Unternehmensführung ermöglicht werden kann.


Vorbereitungsbogen: Gründung einer GmbH

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