EHE & FAMILIE
Im Ehe- und Familienrecht wird der Notar in erster Linie bei der Beurkundung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen tätig. Insbesondere vor einer Eheschließung ist eine Beratung über das gesetzliche Eherecht und die Möglichkeiten, es durch Vereinbarung zu ändern, empfehlenswert. Dabei gibt der Notar den Beteiligten über die Möglichkeiten der Vereinbarung der Gütertrennung, der Modifizierung des gesetzlichen Güterstandes sowie der Regelung von Unterhalt und Versorgungsausgleich Auskunft. Zudem macht er auf die vielfältigen Wechselwirkungen des Familienrechts mit anderen Rechtsgebieten (Erbrecht, Gesellschaftsrecht) aufmerksam. Auch auf haftungsrechtliche Aspekte weist er hin.Schließlich kann der Notar als neutraler Berater in einem etwaigen Scheidungsverfahren zwischen den Ehegatten vermitteln und mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu einer einvernehmlichen und kostengünstigen Regelung von Trennung und Scheidung beitragen. Verbunden werden solche Vereinbarungen häufig mit der Übertragung gemeinsamen Grundbesitzes auf einen Ehegatten gegen Freistellung des übertragenden Ehegatten von gemeinsamen Verbindlichkeiten.
Wünschen die Beteiligten den Abschluß eines Lebenspartnerschaftsvertrags oder eines Partnerschaftsvertrags für die nichteheliche Lebensgemeinschaft, so bietet der Notar auch hierzu eine individuelle Beratung an.