ERBEN & SCHENKEN

Der vorsorgenden Beratung und Gestaltung im Erbrecht durch den Notar kommt große Bedeutung zu. Hierbei hat er nicht nur die steuerrechtlichen Aspekte der Verfügungen in Testamenten und Erbverträgen im Blick, sondern vor allem zivilrechtliche und familiäre Gesichtspunkte, wie etwa die Versorgung von Angehörigen, das Vermeiden von Streitigkeiten zwischen den Erben sowie die mögliche Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen.

Der Rat des Notars kann folgenschwere Fehler verhindern. So gilt es zu beachten, daß die gesetzliche Erbfolge häufig zu unerwünschten Konsequenzen führt. Hinterläßt z.B. ein verstorbener Ehegatte Kinder, so kann der überlebende Ehegatte nur mit deren Einvernehmen über das gemeinsame Vermögen verfügen. Bei Minderjährigkeit der Kinder bedarf es zudem der Mitwirkung des Familien- oder Vormundschaftsgerichts. Sind die Ehegatten kinderlos, erben neben dem überlebenden Ehegatten auch die Eltern desErblassers oder dessen Geschwister. Bei privatschriftlichen Verfügungen werden häufig die Unterschiede zwischen Erbeinsetzung und Vermächtniszuwendung verkannt.

Notarielle Testamente und Erbverträge haben den großen Vorteil, daß im Erbfall kein kostenpflichtiger Erbschein mehr benötigt wird.

Neben der vorbereitenden erbrechtlichen Beratung steht der Notar auch nach Eintritt eines Erbfalles zur Regelung der Nachlaßangelegenheiten zur Verfügung. Dies gilt insbesondere für die Anträge auf Erteilung von Erbscheinen, die Durchführung von Erbauseinandersetzungen sowie die Beglaubigung von Erbausschlagungen.

Zunehmende Bedeutung hat - vor allem unter steuerlichen und sozialrechtlichen Gesichtspunkten - die Nachlaßplanung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, z.B. durch lebzeitige Übertragung von Grundbesitz auf die Kinder. Der Notar berät die Beteiligten insbesondere, wie die Veräußerer gesichert werden können (Wohn-, Nießbrauchs- und Rückforderungsrechte) und welche Konsequenzen eine Übertragung für Pflichtteilsrechte der anderen Kinder hat.