TÄTIGKEITEN
Der Notar wird überall dort tätig, wo neutraler und kompetenter juristischer Rat sowie rechtliche Absicherung erforderlich sind - also insbesondere bei persönlich und wirtschaftlich bedeutsamen Rechtsgeschäften.Als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes berät und betreut der Notar alle an einem Rechtsgeschäft beteiligten Personen unparteiisch. Er klärt den Sachverhalt, ermittelt die Ziele und Wünsche der Beteiligten, belehrt über mögliche Risiken und stellt sicher, daß unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden. Mit klaren Formulierungen und ausgewogenen Regelungen sorgt er bereits im Vorfeld dafür, daß später unliebsame Überraschungen vermieden werden.
Notarielle Urkunden beweisen noch nach Jahrzehnten rechtsgültig die getroffenen Vereinbarungen und die Identität der Beteiligten. Staatliche Register (Grundbuchamt, Handelsregister, Vereinsregister) verlassen sich bei ihren Eintragungen auf die Richtigkeit der Urkunde des Notars.
Jeder Notar darf nur innerhalb seines Amtsbezirkes beraten und beurkunden. Dennoch kann jeder Bürger den Notar frei wählen und sich auch an einen auswärtigen Notar wenden. Für seine Tätigkeit erhebt der Notar wie ein Gericht die gesetzlich festgelegten Gebühren. Ihre Höhe richtet sich nach der Bedeutung und dem Wert des Geschäfts.