| |
 |
| |
Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit ist das
Immobilienrecht. Hierzu gehören der Kauf
und Verkauf von Grundstücken
und Eigentumswohnungen, die Aufteilung eines Hauses
in Wohnungs-
und Teileigentum, der Abschluß von Bauträgerverträgen,
die Begründung
und der Verkauf von Erbbaurechten, die Belastung
von Grundbesitz mit Hypotheken und
Grundschulden sowie die Bestellung
von Grundbuchrechten (Wohn- und Nießbrauchs-
rechte, Vorkaufsrechte,
Dienstbarkeiten).
Der Notar sorgt durch fachlichen Rat als unparteiischer Ansprechpartner
der Vertrags-
beteiligten für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung
der Verträge. Er erstellt die erfor-
derlichen Vertragstexte,
beurkundet sie und betreut die Abwicklung für die Beteiligten.
So werden z.B. in einem Kaufvertrag unter anderem geregelt, wann
Zahlungen fällig sind,
wie eventuelle Erschließungskosten
zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt werden
und was
bei auftretenden Mängeln geschieht. Im Rahmen der Vertragsabwicklung
be-
sorgt der Notar notwendige behördliche Genehmigungen, kümmert
sich um die Löschung
von Rechten im Grundbuch und schützt
den Käufer durch die Eintragung einer Vormerkung
im Grundbuch.
|