Immobilien

Kauf und Verkauf von Immobilien

Der Notar sorgt durch fachlichen Rat als unparteiischer Ansprechpartner der Vertragsbeteiligten für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung der Verträge. Er erstellt die erforderlichen Vertragstexte, beurkundet sie und betreut die Abwicklung für die Beteiligten.


Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit ist das Immobilienrecht. Hierzu gehören der Kauf und Verkauf von Grundstücken und Eigentumswohnungen, die Aufteilung eines Hauses in Wohnungs- und Teileigentum, der Abschluß von Bauträgerverträgen, die Belastung von Grundbesitz mit Hypotheken und Grundschulden sowie die Bestellung von Grundbuchrechten (Wohn- und Nießbrauchsrechte, Vorkaufsrechte, Dienstbarkeiten).

Ein Immobilien-Kaufvertrag enthält typischerweise Regelungen dazu,

  • dass der Kaufpreis erst nach der Sicherung der Lastenfreistellung, einer möglichen Räumung des Objekts durch den Verkäufer und der Eintragung einer Vormerkung für den Käufer im Grundbuch gezahlt werden muss,
  • wann der Besitz und die Lasten auf den Käufer übergehen,
  • was bei bestehenden oder später auftretenden Mängeln geschieht,
  • wie eventuelle Erschließungskosten zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt werden,
  • wie für die Finanzierung des Kaufpreises gesorgt wird.

Im Rahmen der Vertragsabwicklung besorgt der Notar notwendige behördliche Genehmigungen, kümmert sich um die Löschung von Rechten im Grundbuch, informiert das Finanzamt und versendet die notwendigen Dokumente an die Vertragsbeteiligten und die Finanzierungsbank.

Bei der Bestellung und Löschung von Grundschulden, Wohn- und Nießbrauchsrechten sowie Grunddienstbarkeiten holt der Notar die erforderlichen Grundbuchauszüge ein, fertigt die notwendigen Urkunden und betreut den Grundbuchvollzug.

Vorbereitungsbogen: Kaufvertrag

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Vorbereitungsbogen: Überlassungsvertrag

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