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  Immobilien
 

Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit ist das Immobilienrecht. Hierzu gehören der Kauf
und Verkauf
von Grundstücken und Eigentumswohnungen, die Aufteilung eines Hauses
in Wohnungs- und Teileigentum, der Abschluß von Bauträgerverträgen, die Begründung
und der Verkauf von Erbbaurechten, die Belastung von Grundbesitz mit Hypotheken und
Grundschulden
sowie die Bestellung von Grundbuchrechten (Wohn- und Nießbrauchs-
rechte, Vorkaufsrechte, Dienstbarkeiten).

Der Notar sorgt durch fachlichen Rat als unparteiischer Ansprechpartner der Vertrags-
beteiligten für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung der Verträge. Er erstellt die erfor-
derlichen Vertragstexte, beurkundet sie und betreut die Abwicklung für die Beteiligten.

So werden z.B. in einem Kaufvertrag unter anderem geregelt, wann Zahlungen fällig sind,
wie eventuelle Erschließungskosten zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt werden
und was bei auftretenden Mängeln geschieht. Im Rahmen der Vertragsabwicklung be-
sorgt der Notar notwendige behördliche Genehmigungen, kümmert sich um die Löschung
von Rechten im Grundbuch und schützt den Käufer durch die Eintragung einer Vormerkung
im Grundbuch.